Start › Förder-Vergleich: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c?
BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus: beide Wege nebeneinander
Für Dämmung und Fenster gibt es zwei Wege: einen Zuschuss vom BAFA oder eine Steuerermäßigung über drei Jahre. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Der Rechner zeigt dir, was jeder Weg bringen kann.
So rechnet der Rechner
Weg A: BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen, Regeln ab 21.07.2026)
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Höchstgrenze ohne iSFP-Bonus: 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2. bis 6., 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
- Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich die Grenzen: 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €.
- iSFP-Bonus 5 %: gibt es erst, wenn die förderfähigen Ausgaben die Höchstgrenze ohne Bonus erreichen (bei einer Wohneinheit 30.000 €). Er gilt nur für den Betrag darüber. Die Summe muss in einem einzigen Antrag erreicht werden.
- Formel (1 Wohneinheit, mit iSFP): Zuschuss = 15 % × min(K; 60.000) + 5 % × max(0; min(K; 60.000) − 30.000)
- Energieberatung / Baubegleitung: 50 % Zuschuss, förderfähig bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei 3 und mehr Wohneinheiten 2.000 € je Einheit, maximal 20.000 €.
Weg B: Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
- Im Jahr der Maßnahme und im Folgejahr je 7 % der Kosten (höchstens 14.000 € pro Jahr), im dritten Jahr 6 % (höchstens 12.000 €). Zusammen 20 %, höchstens 40.000 € je Objekt.
- Kosten für einen zugelassenen Energieberater: 50 %. Der Rechner schlägt sie dem ersten Jahr zu und hält den Höchstbetrag von 40.000 € ein.
- Voraussetzungen: selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude bei Beginn älter als zehn Jahre, Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung.
- Die Ermäßigung mindert deine Einkommensteuer. Zahlst du in einem Jahr weniger Steuer als die Ermäßigung, verfällt der Rest dieses Jahres. Trag deine Steuer ein, dann zeigt der Rechner das an.
- Ausgeschlossen, wenn du für dieselbe Maßnahme einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Förderdarlehen nutzt (§ 35c Abs. 3 EStG).
Die Mindestanforderungen an die U-Werte für den Steuerbonus stehen in der ESanMV. Eine Übersicht findest du unter U-Werte: GEG-Pflicht und Förder-Anforderungen.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · BAFA: Fachplanung und Baubegleitung · § 35c EStG · ESanMV
Was der Rechner nicht weiß
Ob alle Kostenpositionen förderfähig sind, entscheidet das BAFA nach seinem Infoblatt. Den WPB-Bonus (ab voraussichtlich Q1 2027, nur für Dämmung) und Sonderfälle wie Eigentümergemeinschaften rechnet das Tool nicht. Die KfW bietet zusätzlich einen Ergänzungskredit (358/359) an, wenn du eine BAFA-Zusage hast. Den rechnen wir bewusst nicht. Infos direkt bei der KfW.
Allgemeine Schätzung, keine Steuer- oder Energieberatung. Lass dir die Förderfähigkeit von Energieeffizienz-Experten und den Steuerweg von deiner Steuerberatung bestätigen.
Häufige Fragen
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Du kannst aber zum Beispiel die Fenster über das BAFA fördern lassen und die Dachdämmung in einem anderen Jahr steuerlich absetzen. Jede Maßnahme nur über einen Weg.
Warum bringt der iSFP bei 20.000 € keinen Vorteil mehr?
Seit 21.07.2026 gibt es den 5-%-Bonus bei einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben, und nur auf den Teil darüber. Bei 20.000 € bleibt es bei 15 %.
Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Wohnungen?
Nein. § 35c EStG gilt für Wohnraum, den du selbst nutzt. Bei Vermietung bleibt der BAFA-Zuschuss; wie du die Kosten steuerlich behandelst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Beim BAFA-Zuschuss ja, die Details stehen im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag vorab; du brauchst die Bescheinigung des Fachunternehmens für die Steuererklärung.
Stand: 06.11.2026