Start › Förder-Vergleich: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c?

BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus: beide Wege nebeneinander

Für Dämmung und Fenster gibt es zwei Wege: einen Zuschuss vom BAFA oder eine Steuerermäßigung über drei Jahre. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Der Rechner zeigt dir, was jeder Weg bringen kann.

So rechnet der Rechner

Weg A: BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen, Regeln ab 21.07.2026)

Weg B: Steuerermäßigung (§ 35c EStG)

Die Mindestanforderungen an die U-Werte für den Steuerbonus stehen in der ESanMV. Eine Übersicht findest du unter U-Werte: GEG-Pflicht und Förder-Anforderungen.

Quellen (abgerufen 06.11.2026): BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · BAFA: Fachplanung und Baubegleitung · § 35c EStG · ESanMV

Was der Rechner nicht weiß

Ob alle Kostenpositionen förderfähig sind, entscheidet das BAFA nach seinem Infoblatt. Den WPB-Bonus (ab voraussichtlich Q1 2027, nur für Dämmung) und Sonderfälle wie Eigentümergemeinschaften rechnet das Tool nicht. Die KfW bietet zusätzlich einen Ergänzungskredit (358/359) an, wenn du eine BAFA-Zusage hast. Den rechnen wir bewusst nicht. Infos direkt bei der KfW.

Allgemeine Schätzung, keine Steuer- oder Energieberatung. Lass dir die Förderfähigkeit von Energieeffizienz-Experten und den Steuerweg von deiner Steuerberatung bestätigen.

Häufige Fragen

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Du kannst aber zum Beispiel die Fenster über das BAFA fördern lassen und die Dachdämmung in einem anderen Jahr steuerlich absetzen. Jede Maßnahme nur über einen Weg.

Warum bringt der iSFP bei 20.000 € keinen Vorteil mehr?

Seit 21.07.2026 gibt es den 5-%-Bonus bei einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben, und nur auf den Teil darüber. Bei 20.000 € bleibt es bei 15 %.

Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Wohnungen?

Nein. § 35c EStG gilt für Wohnraum, den du selbst nutzt. Bei Vermietung bleibt der BAFA-Zuschuss; wie du die Kosten steuerlich behandelst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Beim BAFA-Zuschuss ja, die Details stehen im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag vorab; du brauchst die Bescheinigung des Fachunternehmens für die Steuererklärung.

Stand: 06.11.2026